Liebe Patientin, lieber Patient,
nachfolgend informieren wir Sie über die aktuelle Entwicklung im Umsatzsteuerrecht für Physiotherapeuten und staatlich geprüfte Masseure. Bisher waren ALLE unsere Leistungen von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit. Dies ändert sich für unseren Betrieb ab dem Jahr 2013. Die Finanzverwaltungen von verschiedenen Bundesländern haben eine Reihe von verwaltungsinternen Verfügungen erlassen, die ein geändertes Licht auf die umsatzsteuerlichen Behandlungen von physiotherapeutischen Leistungen werfen (wir nennen in diesem Zusammenhang die Verfügungen des Bayrischen Landesamts für Steuern vom 25.10.2011 und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 26.07.2011 im Anschluss).
Ab 2013 werden alle Leistungen die NICHT aufgrund einer ärztlichen Verordnung (Rezept/Heilmittelverordnung) von uns erbracht werden, mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% belegt. Dabei darf es sich allerdings NICHT um eine Wellnessmaßnahme handeln, da sonst der volle Umsatzsteuersatz von 19% zum Tragen kommt.
Klingt kompliziert – ist es leider auch! Der Gesetzgeber verlangt in Zukunft von uns Physiotherapeuten eine detaillierte Aufschlüsselung jeder einzelnen Leistung die wir erbringen. Wir haben nun zwischen drei „Kategorien“ zu unterscheiden:
- Leistungen, die aufgrund einer ärztlichen Heilmittelverordnung erbracht werden, bleiben auch im Jahr 2013 umsatzsteuerfrei. Es muss für jeden Einzelfall nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung vorliegen.
- Leistungen im Anschluss/Nachgang einer ärztlichen Diagnose, für die SIE die Kosten selbst tragen, sind als steuerpflichtige Präventions-maßnahme mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% belegt. Die Leistungen müssen von den Krankenkassen grundsätzlich als Heilmittel anerkannt sein!
- Leistungen, die als reine Wellness-Anwendungen anzusehen sind (z.B. Thai-Massage, Hot Stone und Ähnliches) unterliegen insgesamt dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%.
Daraus ergibt sich für uns und unseren Steuerberater ein erheblicher Mehraufwand in der Buchhaltung. Um diesen, und die damit entstehenden Mehrkosten für Sie und uns so gering wie möglich zu halten, wird es im PhysioVitalEs® neben den Heilmittelverordnungen ausschließlich therapeu-tische Maßnahmen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% geben, d.h. unsere Leistungen werden sich zukünftig auf die ärztlichen Heilmittelverordnungen und die Präventionsmaßnahmen konzentrieren.
Dass der Gesetzgeber ein derart kompliziertes System mit zwei unterschiedlichen Steuersätzen auf den Plan ruft, ist die eine Sache. Die Besteuerung unserer physiotherapeutischen Arbeit die andere. Der Gesetzgeber „bestraft“ die Menschen mit Mehrkosten, die private Gesundheitsprävention betreiben! Wo ist da der Sinn? Prävention senkt erwiesener Maßen die Kosten im Gesundheitssystem. Schade!!! Das ist eindeutig am Ziel vorbeigeschossen und in keinster Weise langfristig gedacht. Aber unser Staat braucht eben kurzfristig Geld…
Trotz allem schauen wir positiv in die Zukunft und bedanken uns bei Ihnen für die Treue und das Vertrauen in unsere physiotherapeutische Arbeit im vergangenen Jahr. Wir wünschen Ihnen allen einen guten Start ins neue Jahr 2013.
Ihr PhysioVitalEs®-Team zum Jahresbeginn 2013